Zuhören. Beraten. Verhandeln.

UNTERHALT

Sie haben Fragen zum Familienrecht oder benötigen eine Beratung? Natascha Kunze ist Anwältin für Familienrecht in Köln und berät Sie kompetent und zuverlässig.

Rufen Sie uns an: 0221 272348-0

Unterhaltsansprüche und Unterhaltszahlung

Wir unterstützen Sie bei der Klärung, ob Sie oder Ihre Kinder Unterhaltsansprüche (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, sonstiger Verwandtenunterhalt und Kindesunterhalt) haben.

Ebenso klären wir die Frage, ob Sie zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Auch bei Fragen der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Unterhalt und die Abänderung von Unterhaltstiteln unterstützen wir Sie.

Kindesunterhalt ist demjenigen zu zahlen, der die minderjährigen Kinder betreut. Als Richtlinie für die Höhe des Kindesunterhalts gilt die Düsseldorfer Tabelle.

In jedem Fall beraten wir Sie individuell. Gerne setzen wir Forderungen für Sie durch oder wehren uns entsprechend dagegen.

Unterhalt berechnen

Um den Unterhalt berechnen zu können, benötigen wir genaue Auskunft über die Einkommensverhältnisse desjenigen, der den Unterhalt voraussichtlich zahlen soll.

Zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse gehören vor allem folgende Unterlagen:

  • Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen (bei nicht selbstständiger Arbeit)
  • Angaben über berufsbedingte Aufwendungen wie zum Beispiel Entfernung zum Arbeitsplatz (bei nicht selbstständiger Arbeit)
  • Aktueller Einkommenssteuerbescheid und die dazugehörige Erklärung
  • Angaben über Einkünfte aus Vermögen (zum Beispiel Zinsen, Dividenden)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Angaben über Belastungen (zum Beispiel Kredite, Altersvorsorge, Lebensversicherung)

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