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NICHTEHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT

Sie haben Fragen zum Familienrecht oder benötigen eine Beratung? Natascha Kunze ist Anwältin für Familienrecht in Köln und berät Sie kompetent und zuverlässig.

Rufen Sie uns an: 0221 272348-0

Zusammenleben ohne Trauschein regeln

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht, wenn zwei Menschen zusammenleben und eine Beziehung führen, die auf Dauer angelegt ist, ohne dabei verheiratet zu sein.

Aus einer solchen nichtehelichen Lebensgemeinschaft entstehen für die Partner zunächst keinerlei Rechte und Pflichten. Um trotzdem vor dem Gesetz in irgendeiner Form zusammenzugehören und verbunden zu sein, können die Partner vertragliche Vereinbarungen treffen.

Häufig werden darin Dinge geregelt wie Vollmachten im Krankheitsfall oder Eigentumsaufteilung nach der Trennung. Wenn Sie über einen solchen Vertrag nachdenken, wenden Sie sich gerne an uns.

Was tun bei einer Trennung?

Sind keine vertraglichen Regelungen getroffen worden, kommen für verschiedenen Lebenssachverhalte andere Lösungen in Betracht, zum Beispiel ein Ausgleich über die Vorschriften der Gesellschaft für bürgerliches Recht.

Die Auflösung gemeinsamen Vermögens hängt von der Art des Vermögens (Miteigentum oder Bankguthaben) ab.

Bei der Schuldenhaftung und der Frage eines Ausgleichs kommt es darauf an, ob es sich um gemeinsame oder Einzelschulden handelt.