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TRENNUNG UND SCHEIDUNG

Sie haben Fragen zum Familienrecht oder benötigen eine Beratung? Natascha Kunze ist Anwältin für Familienrecht in Köln und berät Sie kompetent und zuverlässig.

Rufen Sie uns an: 0221 272348-0

Trennung und Scheidung

Von Beginn der Trennungsphase bis zum Abschluss aller zu regelnden Punkte stehen wir Ihnen zur Seite. In unserer Kanzlei beraten wir Sie umfassend rund um das Thema Trennung und Scheidung.

Grundsätzlich muss eine Ehe im rechtlichen Sinne als gescheitert gelten, damit sie geschieden werden kann. Dies ist der Fall, wenn

  • die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide eine Scheidung möchten.
  • die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben, nur einer die Scheidung möchte und Gründe vorliegen, die eine gescheiterte Ehe annehmen lassen.
  • die Eheleute seit drei Jahren getrennt leben.
  • die Fortsetzung der Ehe für einen der Partner unzumutbar ist (zum Beispiel wegen häuslicher Gewalt).

Das Scheidungsverfahren läuft unabhängig von anderen Verfahren, wie zum Beispiel Zugewinn- und Vermögensausgleich oder Sorge- und Umgangsrecht. Man kann sich also scheiden lassen, ohne dass diese Fragen geklärt sind. Um einen Scheidungsantrag für Sie zu stellen, benötigen wir Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder als Kopie.

Online-Scheidung

Wir unterstützen Sie, Ihre Scheidung schnell und unbürokratisch in die Wege zu leiten. Damit wir den Antrag auf Scheidung für Sie beim zuständigen Familiengericht einreichen können, füllen Sie bitte das Online-Scheidungsformular aus.

Jeden Schriftsatz, den wir an das Gericht versenden, erhalten Sie in Kopie. Wir benötigen Kopien Ihrer Heiratsurkunde und der Geburtsurkunden Ihrer gemeinschaftlichen Kinder, zunächst als PDF-Dateien.